Anwalt Arbeitsrecht Aschaffenburg
Nur wer beide Seiten kennt, wird ihnen auch gerecht. Unsere Arbeitsrechtsfachanwälte vertreten seit vielen Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fällen. Dieser Blick auf beide Perspektiven ermöglicht uns bei Auseinandersetzungen die Ziele jeder Partei zu verstehen und in den überwiegenden Fällen einen zufriedenstellenden Kompromiss für beide Seiten zu finden. Dies gilt auch in betriebsverfassungsrechtlichen Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
SCHWERPUNKTE
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Beratung und Begleitung bei der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Beratung und Vertretung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis
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Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
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Beratung zu Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers
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Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten
TYPISCHE FÄLLE
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Abschluss von Arbeitsverträgen
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Ausspruch von Kündigungen, ordentlich und fristlos
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Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
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Einforderung von Arbeitspapieren und Vergütungsabrechnungen
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Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
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Geltendmachung rückständigen Lohns und Gehalts
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Abschluss von Betriebsvereinbarungen
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Geltendmachung von Mitbestimmungs- und Informationsrechten von Betriebsräten
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Anwendbarkeit von Tarifverträgen
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Beratung und Vertretung bei Mobbing
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Beratung zur allgemeinen Gleichbehandlung (AGG)
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Bezüge zum Europäischen Recht